Checklisten rund um die Geburt
Vor und nach der Ankunft Ihres Kindes müssen Sie sich um zahlreiche Formalitäten kümmern, dazu zählen die Anträge auf Mutterschafts- und auf Elterngeld und vieles mehr.
Unsere downloadbaren PDF-Checklisten Die unverzichtbaren Vier vor und Die unverzichtbaren Vier nach der Entbindung bieten einen Überblick. Sie erfahren, welche Unterlagen und Dokumente Sie benötigen und wo Sie diese erhalten.
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Vorbereitung auf das Neugeborene: Die unverzichtbaren Acht
1. Vaterschaftsanerkennung
Wann: Eine Vaterschaftsanerkennung bei unverheirateten Paaren ist ab der 20. Schwangerschaftswoche möglich. Ratsam ist es, sich schon ab der 14. Schwangerschaftswoche um einen Termin zu kümmern.
Wo: Die Anträge können beim Standes- bzw. Jugendamt oder bei einem Notar gestellt werden.
Was: An Formularen benötigen Sie neben dem Mutterpass dazu die Personalausweise
2. Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin
(Diese Bescheinigung darf frühestens in der 7. Woche vor dem errechneten Entbindungstermin (ET) von mir (vom Frauenarzt) ausgestellt werden.)
Das Original meiner Bescheinigung geht an Ihre Krankenkasse; die Kopie erhält Ihr Arbeitgeber.
Die Bescheinigung ist die Grundlage für die Gewährung des Mutterschaftsgeldes und für die Berechnung der Höhe des Mutterschaftsgeldes. Der Arbeitgeber erhält von Ihrer Krankenkasse eine Mitteilung über die Höhe des Mutterschaftsgeldes. Die Krankenkasse zahlt maximal 13 €/Tag. Die Differenz zum vorherigen Nettolohn trägt der Arbeitgeber.
3. Mutterschaftsgeld
Wann: Das Mutterschaftsgeld steht Ihnen sechs Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt zu! Es wird empfohlen, diesen Antrag vor der Geburt bei der Krankenkasse einzureichen!
Die empfehlende Bescheinigung bekommen Sie bei uns 7 Wochen vor der Entbindung ausgestellt.
Wo: beim Frauenarzt!
Welche Formulare: Bescheinigung über den Entbindungstermin
Nach der Entbindung Bescheinigung des Arbeitgebers
4. Differenz zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber
Wann: Der Arbeitgeber benötigt baldmöglichst nach Bekanntwerden der Schwangerschaft den vom Frauenarzt berechneten Entbindungstermin.
Die Information ist besonders relevant für die Zahlung des Arbeitgeberanteils (es muss ja der Differenzbetrag zum Mutterschaftsgeld der Krankenversicherung berechnet werden).
Der Arbeitgeber hat kein Recht, in den Mutterpass Einsicht zu nehmen.
1. Anmeldung des Kindes
Die Anmeldung des Neugeborenen erfolgt innerhalb der ersten fünf Lebenstage des Kindes. Die Krankenhäuser bieten die Anmeldung und Weiterleitung an das zuständige Standesamt an. In der Regel hält die Entbindungsklinik die notwendigen Formulare für die jungen Eltern bereit. Die rechtskräftigen Unterlagen gehen Ihnen nach einigen Tagen von dem jeweiligen Standesamt per Post zu. Das Standesamt stellt Ihnen die Geburtsurkunde im Original sowie Kopien für die Kindergeldstelle und für die Beantragung der Mutterschaftshilfe zu.
Welche Unterlagen benötigt die Geburtsklinik für diesen Service?
- Familienstammbuch
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunden der Eltern
- Urkunde der Vaterschaftsanerkennung (bei unverheirateten Paaren)
- Personalausweis / Pass
- Bargeld für die Kosten der Antragstellung
- Väter benötigen, wenn sie das Kind ohne Anwesenheit der Mutter anmelden wollen, eine unterschriebene Vollmacht der Mutter
2. Krankenversicherung
Wann: Für den Versicherungsschutz des Neugeborenen muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Dieser erfolgt dann rückwirkend.
Falls ein Elternteil privat versichert ist, muss das Neugeborene bei diesem Elternteil mitversichert werden! Halten Sie trotzdem mit der gesetzlichen Krankenkasse Rücksprache.
Frauen, die gesetzlich versichert sind und in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben während der Elterngeldbezugszeit / Elternzeit Anspruch auf kostenfreien Versicherungsschutz durch ihre Krankenkasse.
Wo: Krankenversicherung eines Elternteils
Welche Formulare: Antrag für Familienversicherung
3. Elternzeit
Wann: Wenn Elternzeit nach der Schutzfrist von acht Wochen in Anspruch genommen wird, ist es zwingend erforderlich, dass der Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor Ablauf dieser Schutzfrist schriftlich informiert wird.
Wie: Sicherheitshalber ist eine schriftliche Mitteilung, bzw. Beantragung beim Arbeitgeber zu empfehlen. Dies ist auch per E-Mail möglich.
4. Elterngeld
Das Elterngeld muss so schnell wie möglich nach der Entbindung beantragt werden. Es wird nur drei Monate rückwirkend bezahlt! Innerhalb von acht Wochen nach der Entbindung muss es beantragt werden.
Wo: Versorgungsamt je nach Bundesland: Elterngeldstelle, Arbeitsagentur/Familienkasse, Amt für Familie und Soziales
Was:
- Ausgefülltes Antragsformular (beide Eltern müssen unterschreiben),
- Geburtsbescheinigung des Kindes im Original,
- Kopien des Personalausweises beider Elternteile,
- letzter vorliegende Einkommensbescheid von beiden Eltern
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Kostenlose Beratung für Schwangere - hier finden Sie Hilfe
Wussten Sie, dass Sie sich bereits während der Schwangerschaft jederzeit kostenlos in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle informieren und beraten lassen können? Hier hilft hauptsächlich die BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) bei der Suche nach einer Beratungsstelle. Bitte wenden Sie sich aber auch jederzeit gerne an uns. Wir freuen uns auf Sie.